Das zum 10.06.2021 in Kraft getretene Kinder– und Jugendstärkungsgesetz bestimmt die gemeinsame Förderung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in der Jugendarbeit. Für die Kinder– und Jugendarbeit bedeutet dies die konsequente Öffnung und Barrierereduzierung für alle Kinder und Jugendlichen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, ab sofort umzusetzen. Dabei kann die Kinder– und Jugendarbeit auf umfangreiche Erfahrungen und Kompetenzen in der Arbeit mit vielfältigen, heterogenen Zielgruppen aufbauen. Dennoch sind im Hinblick auf die inklusive Qualitätsentwicklung noch viele Herausforderungen zu bewältigen.
Wo steht die Kinder– und Jugendarbeit in Bezug auf ihre inklusiven Kompetenzen und Konzepte? Wie kann die eigene Arbeit in den nächsten Jahren Schritt für Schritt inklusiver entwickelt werden – organisatorisch, strukturell, personell, praktisch, konzeptionell und „kulturell“? Welche Unterstützung benötigen die Akteur:innen und Einrichtungen dafür? Diesen Fragen widmet sich die 4-teilige Fortbildungsreihe des Sozialpädagiogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (sfbb). Die Termine finden in Präsenz und Online statt vom 25.01. bis zum 01.06.2023. Die Teilnahmekosten betragen insgesamt 60 Euro.
Weitere Informationen finden sich in dem Veranstaltungsflyer und hier.
Quelle: www.sfbb.berlin-brandenburg.de (23.11.2022)