Vor 15 Jahren trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Deutschland in Kraft. Darin verpflichtet sich Deutschland, für ein „inklusives Bildungssystem“ zu sorgen, um das Recht aller Kinder auf Bildung „ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit“ zu verwirklichen.
Wie sieht es damit aus, nach 15 Jahren? Nicht gut, so die Einschätzung vieler Behindertenverbände und Inklusionsaktivist:innen und des UN-Ausschusses zur Überprüfung der Umsetzung der Konvention. Die Inklusionsbremse hat einen Namen: Ableismus. Gemeint ist damit die Diskriminierung und Benachteiligung, wenn Menschen willkürliche Leistungsnormen nicht erfüllen. Ableismus ist tief in institutionellen Strukturen verankert, insbesondere im Bildungssystem: Die Vorstellung von „kindlicher Normalentwicklung“ durchzieht Lehrpläne, Diagnostik-Instrumente, Förderpläne, die Logik der Mittelvergabe und die Zuweisungen zu Sondereinrichtungen.