Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche aktiv und mitgestaltend einbinden, barrierefreien Zugang fördern sowie Möglichkeiten zur begleitenden Unterstützung durch Erziehende bereitstellen. Zudem sollen die Maßnahmen langfristig und vor allem auch über mobile Geräte, mit Fokus auf Tablets und Smartphones – Mobile First, aufgerufen werden können oder langfristig über den Förderzeitraum hinaus wirken.
Zusätzlich gilt, dass nur in sich abgrenzbare Maßnahmen förderfähig sind, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Kooperationen zur bestmöglichen Nutzung von Synergien sind ausdrücklich erwünscht. Nicht förderungsfähig ist die reine Fortführung bestehender Maßnahmen. In diesem Fall ist eine klar erkennbare Weiterentwicklung oder Neuausrichtung im Sinne der dargestellten Bedingungen zwingend erforderlich.
Die Förderanträge werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Jungen Menschen wird eine altersgerechte und unbeschwerte (Befähigung zur) Teilhabe an medialen und digitalen Strukturen und Prozessen ermöglicht.
- Die Maßnahmen entsprechen den Bedarfen, Interessen und Nutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen
- Die Maßnahmen sind Alternativen zu prominenten, nicht altersgerechten digitalen Angeboten.
- Die Angebote sind niedrigschwellig für junge Menschen und Erziehende erreichbar.
- Die Maßnahmen beginnen frühstens am dem 03. Juni und sind bis zum 15. November abgeschlossen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Erfahrungen, Projekte und Ressourcen im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie in der Entwicklung von digitalen Angeboten für Kinder bzw. Orientierungsmaßnahmen sind mit Antragstellung nachzuweisen. Weitere Informationen zu den Förderkriterien und der Antragstellung erhalten Sie in der Ausschreibung.