Der Förderbereich 1A des Jugend Demokratiefonds Berlin geht in die nächste Runde. Bis zum 27.04.2023 können Freie Träger der Jugendarbeit oder freie Initiativen bis zu 15.000€ für ihre zeitlich befristeten Projekte beantragen. Die Projekte müssen sich an folgenden Themen orientieren:
- Erweiterung von Beteiligungskontexten (-horizonten)
- Förderung von ehrenamtlichem Engagement
- Entwicklung neuer Beteiligungsformate (ePartizipation)
- Förderung von Vielfalt und Toleranz
- Politisch-historische Bildung.
Die Anträge können über
- selbst organisierte bzw. freie Initiativen von Jugendlichen
- Freie Träger der Jugendarbeit, meist eingetragene Vereine (e.V.)
- Jugendverbände, Jugendgruppen
- Schulen in Kooperation mit freien Trägern der Jugendarbeit für unterrichtsunabhängige Projekte, wenn deutlich ist, dass Jugendliche selbst über Inhalt und Verlauf des Projektes entscheiden. Lehrer/innen und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen sind zur Unterstützung und Beratung eingeladen
gestellt werden.
Nach dem Ende der Antragsfrist wird in einem zweistufigen Verfahren über die Förderung der Projekte entschieden. Zuerst begutachtet eine Förderjury alle Anträge und empfiehlt Projekte zur Förderung. Daran anschließend trifft die Steuerungsgruppe des Jugend-Demokratiefonds Berlin final die Förderentscheidungen.
Eure Anträge könnt Ihr über das Online-Formular stellen. Weitere Informationen findet ihr hier.