Das Förderprogramm finanziert zwei verschiedene Projektformen:
Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kiniderschutz und Prävention. Anträge für Impulsprojekte (bis zu 2.000€) können bis zu 6 Wochen vor geplantem Projektstart eingereicht werden.
Expertiseprojekte ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Kinderschutz und Prävention. Sie unterscheiden sich von Impulsprojekten in einer längeren Projektlaufzeit, mehr Teilnehmer*innen und/oder einem größeren Projektumfang. Es muss mit einer Beratungsstelle oder einer Fachkraft, die im Bereich Prävention und Kinderschutz ausgebildet wurde, zusammengearbeitet werden. Die Antragsfrist für Expertiseprojekte (bis zu 8.000€) endet am 31. Januar 2025.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind. Für die sicheren Orte müssen erwachsene Menschen sorgen, deshalb können auch Projekte mit Hauptamtlichen, Ehrenamtlichen, Honorarkräften und/oder Eltern durchgeführt werden. Hierbei ist im Antrag schlüssig darzustellen, welche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu erwarten sind.
Junge Menschen bis 18 Jahren sind die Hauptzielgruppen der Projekte. Sie müssen von den durchgeführten Projekten mittelbar oder unmittelbar profitieren. Das Ziel der Projekte muss sein, dass die Träger und Vereine der Kulturellen Bildung sichere Orte sind. Junge Menschen von 18 bis 27 Jahren können ebenfalls an den Projekten teilnehmen oder von diesem profitieren, jedoch nur, wenn auch maßgeblich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen und/oder davon profitieren.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung finden Sie in der Ausschreibung.