Gefördert werden können
- Bildungsangebote (Integrationskurse, Bildungsangebote für Frauen) oder
- interreligiöse Dialogangebote (Feste, Besuche von Gotteshäusern etc.).
Grundsätzlich bestehen keine inhaltlichen Einschränkungen, solange die geplanten Aktivitäten mit den Zielen und den Förderrichtlinien/Vergaberichtlinien des Projekts “Weißt du, wer ich bin?” übereinstimmen. In der aktuellen Projektphase liegt der inhaltliche Förderschwerpunkt auf den Themen Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus und Religionsfeindlichkeit. Bei der Bewerbung für ein Einzelprojekt müssen mindestens zwei Antragsteller:innen unterschiedlicher Religion als gemeinsame Projektträger auftreten. Eine bilaterale Trägerstruktur muss gut begründet und die dritte Religion inhaltlich konzeptionell einbezogen werden.
Bei dem Förderkonzept von ,,Weißt du, wer ich bin?” handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Das bedeutet, dass zuerst die Eigenmittel der Projektträger eingesetzt werden müssen. Die Bewerbungen umfassen eine Projektskizze, einen Zeitplan und einen Finanzierungsplan und können bis zum 01. November per Mail eingereicht werden. Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der Projektwebseite.