Über die Projektförderung der Kreuzberger Kinderstiftung entscheidet der hauseigene Jugendrat. Jeder gemeinnützige Träger kann einen Projektantrag einreichen. Die Mittel können bei Bedarf schon vor Projektbeginn abgerufen werden. Rein schulisch-unterrichtliche Projekte können i.d.R. nicht gefördert werden. Für jede Bewilligungsrunde stehen 22.500 € zur Verfügung, mit denen im Schnitt 10-15 Projekte gefördert werden. Die durchschnittliche Förderhöhe je Projekt liegt bei 1.500 € bis 2.500 €.
Weitere Informationen zur Projektförderung, Antragsstellung und Fristen lassen sich auf der Website der Kreuzberger Kinderstiftung finden. Die nächsten Antragsfristen sind: 5. November 2024, 11. Februar 2025, 6. Mai 2025.