Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche in den Neuen Bundesländern und Berlin. Besonders unterstützt werden innovative, nachhaltige Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Pädagogik und Jugendaustausch, vor allem mit Osteuropa und Israel. Antragsberechtigt sind juristische Personen und rechtsfähige Vereine.
Voraussetzungen der Förderung:
- Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die Gewähr dafür bieten, dass er/sie aufgrund der personellen, finanziellen und sachlichen Grundausstattung in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen.
- Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, die Zuwendung im Sinne des Stiftungszwecks (§ 2 Abs.1 und 2 der Satzung der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung) zu verwenden.
- Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin verpflichtet sich, die Ergebnisse des mit Stiftungsmitteln geförderten Vorhabens der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen. Auf die Beteiligung der Stiftung ist hinzuweisen.
- Personalkosten werden nur anteilig übernommen.
- Eine Förderung kann nicht rückwirkend erfolgen.
- Die Stiftung bietet keine Vollfinanzierung an. Es muss mindestens ein weiterer Fördergeldgeber oder ein entsprechender Eigenanteil vorliegen.
Anträge für eine Förderung im Jahr 2025 können seit dem 01. November gestellt werden. Projektanträge müssen mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen; die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Weitere Informationen zur Förderung der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung und der Antragstellung finden Sie auf der Stiftungswebseite.