Sonderfonds U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025
Ab sofort können gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen Anträge beim Förderfonds „U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen. Aber auch für Kinder und Jugendliche selbst besteht die Möglichkeit, über einen Jugendfonds eine Förderung für ein Projekt zu erhalten. Die Antragstellung ist zwischen dem 15.01.2025 und dem 23.02.2025 möglich.