Das Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten und Maßnahmen, die sich gegen Antisemitismus wenden und die Prävention von Antisemitismus fördern. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen. Ebenfalls antragsberechtigt sind darüber hinaus Einrichtungen und Organisationen, die im Haushaltsjahr 2024 für 2024 oder 2025 bereits für andere Vorhaben von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt institutionell oder durch eine Projektförderung gefördert werden. Einzelpersonen werden nicht gefördert.
Gefördert werden:
- Maßnahmen oder Projekte, die der Antisemitismusprävention dienen und/oder die sich explizit und öffentlichkeitswirksam gegen Antisemitismus richten;
- Vorhaben der politischen Bildung, die sich der Prävention von Antisemitismus widmen;
- Veranstaltungsformate (Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen), die öffentlich zugänglich, kostenfrei angeboten werden und öffentlichkeitswirksam sowie explizit der Antisemitismusprävention bzw. dem Engagement gegen Antisemitismus dienen;
- Maßnahmen, die dem Monitoring von Entwicklungen und Vorkommnissen im Phänomenbereich Antisemitismus dienen;
- Mittel für Schulung / Coaching / Beratung / Awareness-Vorhaben / Mediation / Security – wenn jeweils ein Bezug zum Thema Antisemitismusprävention bzw. Engagement gegen Antisemitismus vorliegt;
- Vorhaben der Antisemitismusprävention in Sozialen Netzwerken.
Es werden Projektförderungen als Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht. Die minimale Fördersumme beträgt 25.000 €, die maximale Fördersumme beträgt grundsätzlich 150.000 €. Förderanträge können bis zum 01. Juni eingereicht werden. Der frühste Beginn des Förderzeitraums ist ebenfalls der 01. Juni. Weitere Informationen zum Förderprogramm und den Voraussetzungen erhalten Sie in der Ausschreibung.