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Sonderfonds U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025

Ab sofort können gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen Anträge beim Förderfonds „U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen. Aber auch für Kinder und Jugendliche selbst besteht die Möglichkeit, über einen Jugendfonds eine Förderung für ein Projekt zu erhalten. Die Antragstellung ist zwischen dem 15.01.2025 und dem 23.02.2025 möglich.

Mit dem Sonderfonds U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025 fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Ideen und Projekte, die Kinder und Jugendliche dazu ermächtigen, sich an politischen Themen zu beteiligen. Dafür werden bis März 2025 insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Mit dem Fonds werden zum einen Träger der Kinder und Jugendhilfe und Kommunen, die Projekte gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen umsetzen wollen, mit bis zu 5.000 Euro unterstützt. Vor allem aber sollen Kinder und Jugendlichen selbst gefördert werden. Sie können über einen Mikrofonds unkompliziert bis zu 500 Euro für ihre Projekte erhalten.

Weitere Informationen zur Förderung finden sich auf der Website des Deutschen Kinderhilfswerks. Die Antragstellung ist zwischen dem 15.01.2025 und dem 23.02.2025 über das Antragsformular möglich.

Kontakt
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Ansprechpersonen: Janine Prüfer | André Neupert
E-Mail: pruefer@dkhw.de | neupert@dkhw.de
Web: www.dkhw.de

Quelle: www.dkhw.de/sonderfonds-u18 (22.01.2025)

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