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Der Landesjugendförderplan 2024-2027 wurde veröffentlicht

Die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie veröffentlicht den Landesjugendförderplan 2024-2027. Mit dem Bericht werden die fachlichen Schwer- punkte und Standards, die bestehende Angebotsvielfalt und die Finanzierungsstrukturen der Berliner Jugendarbeit transparent dargestellt.

Die Jugendarbeit als eigenständiger Sozialisations- und Bildungsbereich (§ 11 SGB VIII) stellt in ihrer Vielfalt ein bedeutsames Handlungsfeld der Jugendförderung dar. Angebote der Jugendarbeit richten sich an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 26 Jahren und dienen der Demokratiebildung sowie der Befähigung zum eigenverantwortlichen gesellschaftlichen und politischen Handeln. Beteiligung ist das zentrale Gestaltungsprinzip der Jugendarbeit.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht den Landesjugendförderplan 2024-2027. Mit dem umfassenden Überblick über Jugendarbeit dient der Landesjugendförderplan als Instrument zur systematischen und bedarfsgerechten Planung und Steuerung des Arbeitsfeldes. Aus den Auswertungen zu den Fachstandards und aus der Erhebung zentraler Anliegen junger Menschen in Berlin verfolgt die Senatsverwaltung das Ziel, relevante Schlussfolgerungen zu den notwendigen Schwerpunkten und Handlungszielen einer zukünftigen Jugendarbeit abzuleiten.

Kontakt
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
E-Mail: post@senbjf.berlin.de
Web: www.berlin.de

Quelle: www.berlin.de/jugendarbeit (17.01.2025)

Logo: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung
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