Eine Moderation für den Workshop, Infomaterial erstellen oder Snacks beim Aktionstag bereitstellen: Ein paar Ausgaben fallen immer an, wenn ein Projekt umgesetzt wird. Die Förderung aus dem Programm “Inititaiv!” kann für Sach- und Honorarausgaben genutzt werden. Antragsberechtigt sind Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen, die ein gemeinwohlorientiertes Projekt durchführen. Initiativen müssen eine Privatperson benennen, die für die zweckgerechte Verwendung der Förderung haftet. Es kann eine Projektförderung von bis zu 500 € (in Ausnahmefällen 1.000 €) beantragt werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Förderanträge können bis zum 30. September über das Förderprotal der DSEE eingereicht werden. Die Projekte können ca. acht Wochen nach der Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2024 beendet sein. Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie auf der Webseite der DSEE.