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Zwei Jahre LADG: Wo wir stehen – wo wir hinwollen
25.11.2022 um 9:00 - 15:00 - Weitere Informationen & Anmeldung
Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) hat dieses Jahr sein zweijähriges Bestehen gefeiert. Noch immer ist das LADG als einziges Landesgesetz in Deutschland, das die Rechtslücke im Antidiskriminierungsrecht im Bereich des behördlichen Handelns schließt, ein Unikat und ein Meilenstein in der Antidiskriminierungsarbeit. Seit dessen Inkrafttreten haben über 1000 Beschwerden die LADG-Ombudsstelle erreicht. Dies ist Anlass genug zu einem gemeinsamen Rück- und Ausblick auf die Anwendung des LADG, zu dem die LADS - Demokratiezentrum einläd.
Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) hat dieses Jahr sein zweijähriges Bestehen gefeiert. Dies ist Anlass zu einem Rück- und Ausblick rund um die Anwendung des LADG. Bei der Onlineveranstaltung sind die Teilnehmenden eingeladen, sich an folgenden Workshops zu beteiligen:
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1. Stärkung der rechtlichen LADG-Durchsetzung
Leitung: Rechtsanwältin Maryam Haschemi -
2. Auswirkungen des LADG in der BeratungspraxisLeitung: Aliyeh Yegane Arani, Leitung Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS)/ LIFE – Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V.
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3. Die Verwaltung als Akteurin und Verpflichtete bei der LADG-UmsetzungLeitung: Christiane Howe, Technische Universität Berlin
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4. Die Reichweite des LADG-Katalogs der DiskriminierungsgründeLeitung: Alaleh Shafie-Sabet, Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg (ADNB)
Die Möglichkeit zur Anmeldung findet sich hier.
Quelle: www.lets-meet.org (22.11.2022)
Kontakt
Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung
Ansprechperson: Ariadne an der spree
E-Mail: lads@ariadne-an-der-spree.de